Gewährleistung

Für alle unsere Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in Deutschland ab Erhalt der Ware 2 Jahre auf Neuware und 1 Jahr auf Gebrauchtware und kann innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht werden. Diese Zeiträume gelten auch beim Versand ins europäische Ausland.

  • Kaufverträge ab 1. Januar 2022
    • Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer. D.h. der Verkäufer muss den Beweis erbringen, dass der Mangel/Defekt der gelieferten Ware erst nach Erhalt entstanden ist.
    • Nach Ablauf der 12 Monate kommt es zu einer Beweislastumkehr: Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Erhalt der Ware vorhanden war.
       
  •  Kaufverträge bis 31. Dezember 2021:
    • Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Verkäufer. D.h. der Verkäufer muss den Beweis erbringen, dass der Mangel/Defekt der gelieferten Ware erst nach Erhalt entstanden ist.
    • Nach Ablauf der 6 Monate kommt es zu einer Beweislastumkehr: Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Erhalt der Ware vorhanden war.

Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von der ELVACU GmbH nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Zur Beurteilung des Gewährleistungsfalls muss die angeführte Ware zwingend und vollständig gemäß des originalen Lieferumfangs zur Prüfung an die ELVACU GmbH eingesendet werden.

gesetzliche Änderungen vorbehalten, Stand: 10.01.2022.